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Rechtsberatung wegen Baumängel
Leider hat sich gezeigt, dass die Fa. Weisenburger mit Übergabe des Objekts das Interesse an einer Mängelbeseitigung sehr stark eingebüßt hat. Viele Mängel fallen erst auf, wenn man sich näher mit dem Haus auseinandersetzt. Bereits bei der Übergabe hatten wir in einem Protokoll festgehalten, dass die Befestigung der Kollektoren auf dem Dach fraglich ist, zerkratzte Fensterelemente zu tauschen und der Lichtschacht in der Hauseinfahrt zu schräg und tief sitzt und damit eine Stolperfalle darstellt. Nach Übernahme des Hauses haben wir noch folgende Mängel festgestellt:
* Der Gaszähler war bereits ab Stand 0 qm auf uns angemeldet, so dass beim Versorgerwechsel die SWLB den gesamten Gasverbrauch auch während der Bauphase in Rechnung gestellt hatte. Die SWLB blockierte anfangs eine nachweisliche Korrektur auf den Zählerstand gemäß Übergabeprotokoll. * Alle Stellantriebe der Vorläufe der Fußbodenheizung waren nur angeschraubt, aber nicht eingerastet. Damit lief die Heizung durchweg auf voller Leistung und wir mussten mit Betreten des Hauses durchlüften, da die Temperatur zum Teil über 30° betrug. Nachdem der Heizungsdienstleister von Weisenburger wiederholt den Fehler nicht erkannt hatte, half uns der Elektriker weiter. Ein Stellantrieb war defekt und wurde gegen einen unpassenden getauscht, bis dann im Juni endlich ein passendes eingesetzt werden konnte. Den Gasmehrverbrauch haben wir dann mit der Fensteraktion verrechnet. * Ende August zeigte die Heizungsanlage einen Fehler an, so dass die Warmwasseraufbereitung nur nach Wegschalten des Fehlers wieder anlief. Dieser Fehler war bereits bei Nachbarn aufgetreten und es wurde ein größerer Gasströmungswächter am Hauptanschluss eingesetzt, obwohl die Fa. Russo das als unzulässig dargelegt hat. * Die Homeway-Anschlüsse funktionierten nur teilweise. Der Elektriker von Weisenburger hatte keine Erfahrung mit dem System, sich aber in mehreren Anläufen einarbeiten und einen ordnungsgemäßen Zustand der Anlage herstellen können. * Beim Putzen sind uns zwei tiefe Macken im Parkett aufgefallen, in der Galerie und im Schlafzimmer. * Badewanne und WC im Bad hatten Kratzer. Da wir das WC getauscht haben, war dieser Kratzer nicht weiter von Bedeutung. Ansonsten hat die Fa. Russo mit mäßigem Erfolg versucht, den Kratzer in der Badewanne zu beseitigen, da sich hier Weisenburger streitig gestellt hatte bzw. die Haltung vertritt, dass bei der Übergabe nicht erkannte Mängel zu Lasten des neuen Eigentümers gehen. * Beim Tausch der Waschbecken im Bad hat die Fa. Russo festgestellt, dass bei der Befestigung der Waschbecken ein Becken so angeschraubt wurde, dass eine Wandfliese gesprungen war. * Beim Einholen eines Angebots der Fa. Russo zum Einbau einer Duschkabine ist aufgefallen, dass der Boden im Duschbereich kein erforderliches Gefälle aufweist und dass sonst ein Gegengefälle der Bodenfliese zum Flur hin besteht. Wir haben dann auf eigene Kosten den Fliesenleger von Weisenburger beauftragt, einen neuen Estrich und andere Fliesen einzubringen und damit ein ordnungsgemäßes Gefälle herzustellen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch die aufliegenden Fliesen auf den Wandabsätzen tauschen lassen. * Der Griff der Haustüre war verkratzt und wurde getauscht. * Den Lichtschacht wollte man zunächst mit einer nicht betretbaren Folie abdecken, was allerdings keine Trittsicherheit hergestellt hätte. Ein Absenken der Pflasterung ist grundsätzlich nicht zulässig und im notwendigen Maße auch nicht durchführbar, ein erster Versuch musste zum Teil korrigiert werden. Letztendlich haben wir eine Lichtschachtabdeckung über die Fa. Svoboda beauftragt und die Kosten mit der Fensteraktion verrechnet. * Beim ersten Versuch, ein zerkratztes Fensterelement zu tauschen, wurde festgestellt, dass zumindest bei diesem Element kein Schallschutzglas verbaut war, obwohl das beauftragt, bezahlt und vom Lieferanten ausdrücklich bestätigt wurde. Herr McDonald kam Ende Mai und hat alle Elemente auf ihre Stärke/Außenscheibendicke durchgemessen. Immerhin 13 von 30 Elementen waren aufgrund Kratzer oder fehlendem Schallschutz nicht korrekt.
Da uns ein vierstelliger Mangelschaden entstanden war und die Fa. Weisenburger auch die Vereinbarungen gemäß Übergabeprotokoll nicht einhielt, hatten wir uns über den VPB einen Fachanwalt für Baurecht, FA Timo Mauch in Stuttgart, vermitteln lassen. Erwartungsgemäß ist die Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen, in der Praxis eher überschaubar. Vor allem die Situation bei den Fenstern war aber ein angemessener Ansatzpunkt, um rechtlich gegen Weisenburger vorzugehen. Parallel stand Dieter erstmals mit dem Geschäftsführer der Vertriebsgesellschaft, Herr Müller, im Dialog. Dieser hat die Situation erkannt und veranlasst, dass Weisenburger seine Haltung ändert und die Mängel endlich bearbeitet. Entscheidend war das Angebot von Dieter, die bereits verauslagten oder anzurechnenden Mängelkosten über eine Umrüstung aller Fensterelemente auf Dreifachverglasung mit Schallschutz auszugleichen. So haben wir mit einem Aufpreis von ca. 3.500 EUR für diesen Tausch kalkuliert und 1.300 EUR tatsächlich bezahlt. Mit der Differenz wurden alle Forderungen und Auslagen abgegolten.
Der Tausch der Elemente hat nicht beim ersten Mal geklappt, vier Elemente waren falsch gemessen und zwei Klemmleisten, die in einem zweiten Anlauf getauscht werden mussten.
Dieter hat hinsichtlich der Befestigung der Kollektoren auch die Nachbarn involviert. Erst im Mai hat Weisenburger das von Herrn Maisch bei der Übergabe angegebene Gutachten zur Befestigung der Kollektoren erstellen lassen, was die Sachverhaltsdarlegung von Dieter bestätigt hat. Der Sachverhalt ist sehr einfach: die beiden Kollektoren sind auf einem Gestell befestigt, welches frei auf dem Dach steht und mit Gewichten beschwert ist. Ist zu wenig Gewicht aufgebracht, dann kann das Gestell verrutschen und damit Kratzer in die Dachdichtung machen und Anschlüsse können abreißen. Je Kollektor sind 220 kg Gewicht aufzubringen und es wurden ingesamt nur 220 kg aufgebracht. Da es aber zwei Kollektoren sind, fehlte also die Hälfte. Der Heizungsfachmann von Weisenburger hat dieses fehlende Gewicht anfangs mit 144 kg aufgefüllt und nach weiterem Reklamieren letztendlich sogar auf 530 kg Gesamtgewicht bei uns (440 kg bei den Nachbarn) aufgestockt. Nur bei uns sind die verwendeten Rasengittersteine des Formats 60 x 40 x 12 miteinander befestigt und so gegen Verrutschen gesichert.
So war es durchaus interessant, sich von RA Mauch beraten haben zu lassen und sicherlich auch förderlich im Blick auf die Haltung von Weisenburger, aber wir kamen durch unser Kompromisangebot um einen Rechtsstreit herum.
UPDATE Dezember 2012:
Am 21.12.2012 hat Herr Seibt die letzte elektrische Fehlschaltung in der Fußbodenheizung korrigiert, nach dem ich alle Heizkreislaufzuordnungen überprüft und zum Teil durch Stellantriebtausch korrigiert hatte. In Abstimmung mit Herrn Lohr ist ein Gefälle von mehr als 4mm bei einem Meter Fliesenboden unzulässig, was bei Weisenburger reklamiert wurde (Badezimmer, Bereich an der Dusche). Durch einen Rechtsstreit mit der Fa. Gumminger sieht sich Weisenburger nicht mehr in der Lage, die fehlenden 4 Fensterelemente und die beiden Glasleisten des Küchenelements zu liefern. 2 Treppenstufen klacken immer noch und müssen besser befestigt werden.
Dieter wird Hausverwalter
Dieter hat zu Beginn der Beziehung mit Susanne Einblick in die Verwaltung ihrer Wohnung in Asperg erhalten und erkannt, dass der amtierende Verwalter nicht in der Lage ist, die Anlage ordnungsgemäß zu verwalten bzw. für die gebotene Leistung mehrfach überteuert ist. Nach dem sich Rüdiger anfangs zurückhaltend äußerte, sollte die Eigentümerversammlung März 2012 als Anlass genutzt werden, um Dieter als neuen Verwalter zu bestellen. Aus der Mitarbeit bei seinen Eltern und seiner beruflichen Ausbildung hat er besondere Kenntnisse in der Hausverwaltung. Der bisherige Verwalter ließ den gewünschten TOP in der Einladung weg und unterstellte nach der Versammlung - nachdem sich die Anwesenden für einen Verwalterwechsel ausgesprochen hatten - einen rechtlich unwirksamen Beschluss, da die Beschlussfassung in der Einladung nicht bezeichnet gewesen wäre. Es kam zu einer Klage gegen die WEG mit dem Verwalter Dieter Schmidt. Durch die Mitgliedschaft im Verband Haus & Grund konnte sich Dieter beraten und durch den vom Vermieterführerschein her bekannten RA Haass vertreten lassen. In einem Gütetermin verständigte man sich, dass der bisherige Verwalter weiterhin Verwalter gewesen sei, sein Amt aber niederlegen und bis Ende September eine Versammlung zur Neubestellung eines Verwalters einberufen wird. Er versuchte, den sehr kompetent auftretenden Herrn von der Schwäbischen Objektbetreuung Asperg „durchzudrücken“ und wollte entgegen des Vergleichs eine Wahl von Dieter nicht zulassen. Mit 6zu1-Stimmen wurden ihm allerdings klare Grenzen aufgezeigt und Dieter zum neuen Verwalter mit Wirkung ab 01.11.2012 bestellt. Dieter bedankte sich bei den anwesenden Wohnungseigentümern für das Vertrauen und führte aus, dass nun seine Ehefrau als Eigentümerin auch seine Arbeitgeberin sei. Es wurde herzlich gelacht als die WE Frau Fels präzisierte, dass genauer zu vermerken wäre, dass er das nun schriftlich habe.