Verhandlung vor dem Amtsgericht Ludwigsburg
Dieter hatte ja neben seinem Job die Verwaltung einer kleinen Eigentümergemeinschaft übernommen, was ihm viel Freude bereitet hat. Der Vorverwalter, ein Wohnungseigentümer, hatte allerdings von Anfang an versucht, „Dieter zu verhindern“. Das führte nun zu einer erneuten Klage seinerseits, dieses Mal gegen einzelne Punkte der Wohngeldabrechnung und Beschlussfassungen. Nach einigen Schriftsätzen der beteiligten Anwälte kam es am 11. September zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg. Letztendlich waren die Sachverhalte schon ausreichend dargelegt, die Richterin hatte noch einzelne Rückfragen, welche die Anwälte beantworteten. Am gleichen Tag fand ein ganztägiger Workshop von Dieters Abteilung statt - er musste sich also für die Zeit der Gerichtsverhandlung ausklinken. Nach der Verhandlung, an der Susanne und ihr Vater teilnahmen, ging es zunächst in die OKM, da am gleichen Tag Susannes Mutter am Knie operiert wurde. Es dauerte dann bis zum 18. Oktober, bis ein Urteil gefällt wurde. Leider hat der klagende Wohnungseigentümer in einigen Punkten Recht bekommen, er muss im Wesentlichen 18,50 EUR weniger Anteil bezahlen. Auswirkungen auf die Position von Dieter als Verwalter hat das Urteil nicht, somit hat der Kläger wohl sein eigentliches Ziel nicht erreicht. Leider ist davon auszugehen, dass dieser Wohnungseigentümer in seinem Bemühen nicht nachlassen wird, Dieter das Leben schwer zu machen, so dass sich für ihn die Tätigkeit nicht mehr lohnt. Daher ist in der Überlegung, die Verwaltertätigkeit an einen geeigneten Dienstleister abzugeben.